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Heilfürsorge Bundes-, Landespolizei

Dr. rer. nat. M.Sc. Janina Eichler

& Berufsfeuerwehr

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Heilfürsorge

Dr. rer. nat. M.Sc. Janina Eichler

Kostenträger:

Wenn Sie bei der Heilfürsorge der Bundespolizei, Landespolizei oder Berufsfeuerwehr versichert sind und eine Psychotherapie beginnen möchten, vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Hierfür benötige ich von Ihnen ein PTV11-Formular, auf dem Psychotherapie für Sie empfohlen wird. Direkt im Anschluss starten wir mit den 4 probatorischen Sitzungen, in denen eine biografische Anamnese erhoben wird und standardisierte Tests zur Diagnosestellung eingesetzt werden. Beide Schritte dienen der Indikationsprüfung, um zu entscheiden, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist. Nach den probatorischen Sitzungen, in denen die Diagnose und Therapieziele festgelegt werden, beantragen wir gemeinsam bei Ihrer Heilfürsorge ein Therapiekontingent, welches zur Erreichung Ihrer Ziele sinnvoll ist. In der Regel erfolgt zunächst eine Beantragung von 12 Sitzungen im Rahmen der Kurzzeittherapie I, welche bei Bedarf um weitere 12 Sitzungen im Rahmen der Kurzzeittherapie II ergänzt werden können. Nach Abschluss der Kurzzeittherapie kann eine Umwandlung in eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) erfolgen. Bei umfassenderen Anliegen kann gemeinsam erwogen werden bereits nach der Probatorik einen Antrag auf Langzeittherapie zu stellen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Heilfürsorge der Bundespolizei, Landespolizei oder Berufsfeuerwehr.

Heilfürsorge

Wenn Sie bei der Heilfürsorge der Bundeswehr versichert sind und eine Psychotherapie beginnen möchten, vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Hierfür benötige ich von Ihnen die ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) von Ihrer Truppenärztin oder Ihrem Truppenarzt. Direkt im Anschluss starten wir mit den 4 probatorischen Sitzungen, in denen eine biografische Anamnese erhoben wird und standardisierte Tests zur Diagnosestellung eingesetzt werden. Beide Schritte dienen der Indikationsprüfung, um zu entscheiden, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist. Nach den probatorischen Sitzungen, in denen die Diagnose und Therapieziele festgelegt werden, beantragen wir gemeinsam bei Ihrer Heilfürsorge eine Kurzzeittherapie (bis zu 25 Sitzungen), welche bei Bedarf in eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) umgewandelt werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Heilfürsorge der Bundeswehr.

Wenn Sie bei der Heilfürsorge der Bundespolizei, Landespolizei oder Berufsfeuerwehr versichert sind und eine Psychotherapie beginnen möchten, vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Hierfür benötige ich von Ihnen ein PTV11-Formular, auf dem Psychotherapie für Sie empfohlen wird. Direkt im Anschluss starten wir mit den 4 probatorischen Sitzungen, in denen eine biografische Anamnese erhoben wird und standardisierte Tests zur Diagnosestellung eingesetzt werden. Beide Schritte dienen der Indikationsprüfung, um zu entscheiden, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist. Nach den probatorischen Sitzungen, in denen die Diagnose und Therapieziele festgelegt werden, beantragen wir gemeinsam bei Ihrer Heilfürsorge ein Therapiekontingent, welches zur Erreichung Ihrer Ziele sinnvoll ist. In der Regel erfolgt zunächst eine Beantragung von 12 Sitzungen im Rahmen der Kurzzeittherapie I, welche bei Bedarf um weitere 12 Sitzungen im Rahmen der Kurzzeittherapie II ergänzt werden können. Nach Abschluss der Kurzzeittherapie kann eine Umwandlung in eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) erfolgen. Bei umfassenderen Anliegen kann gemeinsam erwogen werden bereits nach der Probatorik einen Antrag auf Langzeittherapie zu stellen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Heilfürsorge der Bundespolizei, Landespolizei oder Berufsfeuerwehr.

Dr. rer. nat. M.Sc. Janina Eichler

Praxis für Psychotherapie

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04105 Leipzig

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